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Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Arbeitsunfälle, d.h. für Unfälle in Ihrer Freizeit müssen Sie selber vorsorgen. Übrigens passieren die meisten Unfälle nicht in der Arbeit, sondern beim Sport, im Haushalt, etc.!

Ein Unfall liegt dann vor, wenn eine Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Sie sollten darauf achten, dass folgende Einschlüsse bei Ihrer Unfallversicherung berücksichtigt werden:

  • Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen.
  • Herzinfarkt als Unfallursache
  • Schlaganfall als Unfallursache
  • Fluggastrisiko
  • Kinderlähmung
  • Vergiftungen
  • Wundstarrkrampf/Tollwut

Tipp vom Experten: Da die Ausübung "extremer" Sportarten wie z. B. Fallschirmspringen, Paragleiten, Tauchen und Motorsportarten

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