KFZ-Versicherung
Sie finden hier Informationen über folgende Bereiche:
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Kfz-Haftplichtversicherung
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Kaskoversicherung
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Rechtschutzversicherung
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Insassenunfallversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung wird ein von Ihnen verursachter Schaden vom Versicherer an den Geschädigten bezahlt. Die Versicherung schützt Sie auch vor Forderungen, die ungerechtfertigt an Sie gestellt werden.
Schäden die Sie selbst erleiden sind in der Haftpflichtversicherung nie versichert.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug ist eine Pflichtversicherung. Ohne eine Versicherungsbestätigung (die hat Ihr Makler für Sie), können Sie Ihr Fahrzeug nicht anmelden.
Tipp vom Experten:
Da Sie in jedem Fall unbegrenzt haften ist es wichtig eine ausreichende Versicherungssumme zu wählen. Denn sobald die Versicherungssumme ausgeschöpft ist, haften Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen. Wir empfehlen daher eine Summe von mindesten Euro 10 Mio.
Kaskoversicherung
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, deckt die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Kraftfahrzeug. Sie bietet finanziellen Schutz bei Reparatur, völligen Verlust oder Totalschaden.
Es werden die verschiedensten Varianten mit unterschiedlichen Deckungen angeboten.
Tipp vom Experten:
Aufgrund der schweren Vergleichbarkeit dieses Produktes und der stetigen Veränderung des Marktes, sollten Sie unbedingt einen Experten zu Rate ziehen. Denn nicht immer ist das billigste Angebot auch das Beste.
KFZ-Rechtschutzversicherung
Wenn Sie selbst geschädigt wurden und Ihre eigenen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Versicherung durchsetzen wollen, dann hilft Ihnen die richtige Rechtsschutzversicherung.
Die Rechtsschutzversicherung verhindert, dass Sie in strittigen Fällen nicht klein bei geben müssen.
Tipp vom Experten:
Es gibt verschiedenste Einschlussmöglichkeiten. Eine individuelle Beratung ist unumgänglich.
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung ist eine Unfallversicherung die auf die Benützung Ihres KFZ beschränkt ist, d.h. ein Unfall in Ihrer Freizeit z.B. beim Tennisspielen ist nicht versichert.
Tipp vom Experten:
Auch bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt die Insassenunfallversicherung für Sie und die berechtigten Insassen.