Fahrzeugwechsel
- Typenschein/Einzelgenehmigung bestehendes KFZ
- Zulassungsbescheinigung
- Kennzeichen falls diese noch keinen EU-Balken haben ansonsten können diese beibehalten werden
- Meldebestätigung bzw. Meldezettel
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Begutachtungsbericht §57a sofern das Fahrzeug über 3 Jahre alt ist
- Für das anzumeldende Fahrzeug Typenschein/Einzelgenehmigung oder Datenblatt bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 01.07.2007
- amtlicher Lichtbildausweis bzw. Vollmacht falls eine andere Person für Sie die Anmeldung durchführt